Mit Patienten über WhatsApp oder dem Facebook- und Instagram-Messenger zu kommunizieren ist unkompliziert, aber leider keine gute Idee. Denn dies verstößt dies gegen die Grundsätze der Sicherheit der Datenverarbeitung gem. Art. 32 und 5 Abs. 1 DSGVO. Das Problem: Die Messenger-Funktion lässt sich bei Facebook und Instagram gar nicht verhindern.
