Praxislogo /-name
Wir entwickeln Ihr einzigartiges Praxislogo und kreieren Ihren Praxisnamen
Die Logoentwicklung sowie das Naming als Basis für das Corporate Design gehören zu den aufwändigsten und schwierigsten Disziplinen im Bereich der Gestaltung. Hier kann man sehr viel „richtig“ und noch mehr „falsch“ machen. Es gilt zu bedenken: Das Praxislogo ziert jegliche Kommunikationsmittel und ist Dreh- und Angelpunkt Ihres Corporate Designs. Ziel ist es, im Gedächtnis der potenziellen Patienten zu bleiben und einen hohen Wiedererkennungswert zu erreichen.
Vertrauen Sie auf unser langjähriges Know-how in der Gestaltung von Praxislogos. Gemeinsam klären wir die wichtigsten Fragen der Logoentwicklung und erschaffen Ihr individuelles Arzt Logo bzw. Zahnarzt Logo mit hohem Wiedererkennungswert.
Praxislogo Beispiele aus unserer Hand
Individuell gestaltet, um Ihre Praxis zu repräsentieren
Praxislogo: Was ist zu beachten?
Das Praxislogo steht im Mittelpunkt aller Kommunikationsmaßnahmen
- Praxisname
Erst wenn der Name bzw. die Bezeichnung Ihrer Praxis eindeutig geklärt ist, sollte mit der Logoentwicklung gestartet werden – schließlich hängt der Name sehr eng mit der Gestaltung des Logos zusammen. Andernfalls wird „ins Leere“ gearbeitet und eine kreative Ideenentwicklung unnötig erschwert. Zudem kann selbst die nachträgliche Änderung einzelner Buchstaben das ganze Gestaltungskonzept durcheinander bringen.
Klären Sie daher im Vorfeld folgende Fragen:
- Soll der eigene Nachname mit einfließen?
- Soll es ein sog. Fantasiename sein?
(Jameda ist z.B. ein Fantasiename) - Wird der Praxisname bereits genutzt?
(siehe nächster Absatz) - Welche Botschaft soll vermittelt werden?
- Synonyme? Andere Sprachen?
- Welche Zielgruppe soll angesprochen werden?
- Gibt es Spielraum für Erweiterungen?
- Ist die passende Domain noch frei?
- Ist der Praxisname einfach zu merken?
Bevor man sich auf einen Praxisnamen festlegt und mit der Gestaltung des Praxislogos beginnt, sollte man zunächst prüfen, ob der Wunschname zu markenrechtlichen Problemen führen könnte. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn bereits eine andere Praxis den gleichen Namen führt und diesen als Marke angemeldet hat.
Ein erster Schritt zum Ausschluss von solchen Auseinandersetzungen ist die Markenrecherche des Deutschen Patent- und Markenamtes. Hier kann man über ein einfaches Recherchetool prüfen, ob der Wunschname bereits verwendet wird. Doch selbst wenn die Wunschbezeichnung hier schon als eingetragene Marke aufgeführt wird, heißt dies noch nicht automatisch, dass man diese nicht verwenden darf.
- Farbauswahl
Auch die Wahl der Farbe/n für das Praxislogo sollte gut überlegt sein und mit der weiteren Praxisgestaltung (z.B. Wände, Behandlungsstühle) übereinstimmen oder zumindest harmonieren. Auch wenn in der Regel ein farbiges Logo gewünscht wird, ist es dennoch wichtig, dass dieses auch in schwarz/weißer Darstellung „funktioniert“ – schließlich wird das Arzt Logo früher oder später auf einer einfarbigen Kopie landen (Fax, Stempel) und soll natürlich auch dann immer noch gut aussehen und wiedererkannt werden können.
- Passende Schrift
Die im Logo zum Einsatz kommende Schriftart sagt mehr über eine Praxis aus, als man im ersten Moment vielleicht vermuten mag. Schrift kann seriös, flippig, verspielt, exklusiv, infantil, aggressiv, kühl, weich oder feminin sein. Sie haucht dem Namen der Praxis leben ein und gibt dem Logo einen bestimmten Charakter. Deshalb muss vor der Gestaltung geklärt sein, welche Botschaft transportiert werden soll und welches Klientel man damit erreichen möchte.
- Logogestaltung
Gerade bei der Logogestaltung gilt: Weniger ist mehr. Denn beim Blick auf die größten und bekanntesten Firmen bzw. Marken der Welt wie beispielsweise Mercedes, Apple oder Telekom wird klar: Jedes Kind kann das zugehörige Logo mit dem Finger in den Sand zeichnen. Die weltweit bekanntesten Logos sind größtenteils sehr schlicht und eben nicht detailverliebt oder mit diversen Elementen überfrachtet.
- Fachbegriffe
WORTMARKE
Als Wortmarke bezeichnet man eine Marke, die ausschließlich aus Buchstaben, Ziffern oder anderen Schriftzeichen besteht.
BILDMARKE
Als Bildmarke bezeichnet man eine Marke, die ausschließlich aus grafischen Elementen besteht.
WORT-/BILDMARKE
Was im allgemeinen als „Logo“ oder „Signet“ bezeichnet wird, ist meistens eine Wort-/Bildmarke – also eine Kombination aus Buchstaben/Ziffern und einem gestalterischen Grafikelement.
DPMA
Ist die Abkürzung für das Deutsche Patent- und Markenamt. Hier kann man Marken mit Schutzwirkung in Deutschland eintragen lassen.
CMYK
Abkürzung der Druckfarben des Vierfarbdrucks – Cyan, Magenta, Yellow, Key (=> Schwarz als Schlüsselfarbe).
RGB
Abkürzung für Rot, Grün, Blau und bezeichnet damit den additiven RGB-Farbraumen, welcher bei allen selbstleuchtenden Systemen (Bildschirme, Monitore) Verwendung findet.
PANTONE und RAL
Bekannteste Unternehmen und Anbieter von Sonderfarben und speziellen Farbsystemen.
SKALIERBARKEIT
Bezeichnet die Fähigkeit, Grafiken in ihrer Größe zu verändern, ohne dass es zu nennenswerten Qualitätsverlusten kommt.
VEKTORGRAFIK
Dies sind meist zweidimensionale Darstellungen, die durch Bildbeschreibungen exakt definiert werden können, ohne jedem Pixel seinen Farbwert zuordnen zu müssen. So wird ein Kreis auf einer Ebene nur durch zwei Faktoren definiert: Lage des Kreismittelpunktes sowie der Radius. Fotos lassen sich dementsprechend nicht als Vektorgrafik speichern. Vorteile bietet die Skalierbarkeit sowie die meiste wesentlich geringere Datenmenge.
Ihr Praxislogo / Praxisname
Benötigen Sie ein Praxislogo oder suchen Sie einen geeigneten Praxisnamen?
Gerne entwerfen wir Ihr Arzt Logo bzw. Zahnarzt Logo nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen. Auch bei der Namensfindung und Markenrecherche unterstützen wir Sie bei Bedarf.
Nehmen Sie einfach kurz Kontakt mit uns auf und erläutern Sie uns, welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben.
Arzt Logo: Kosten und Nutzungsrechte
Die Entwicklung von Praxislogos geht bei uns mit einem Pauschalpreis einher, den wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch mitteilen. Grundsätzlich müssen Sie bei uns im Anschluss an die Logoentwicklung keine monatlichen oder jährlichen Nutzungsgebühren für Ihr Logo bezahlen. Alle Rechte am Logo gehen vollständig an Sie über.