Negative Bewertungen entfernen
Negative Arzt-Bewertung löschen

Negative Bewertungen

Wir stellen Löschanträge für ungerechtfertigte Arzt-Bewertungen (Erfolgsquote 70%)

Bewertungen auf Jameda, Google und Co. sind für Neupatienten ein sehr wichtiges Entscheidungskriterium bei der Arzt- oder Zahnarztsuche – insbesondere wenn es um Selbstzahlerleistungen geht.

Vermutlich jeder Arzt wird irgendwann einmal mit einer negativen Bewertung konfrontiert sein, da die Chance, es jedem Patienten immer zu 100% recht zu machen, gering ist (wobei natürlich nicht jeder unzufriedene Patient gleich eine negative Bewertung abgibt). Wenn dies aber doch einmal der Fall sein sollte, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Denn nicht jede negative Bewertung muss toleriert werden. Dazu gehören beispielsweise Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen. Gemeint sind auch jegliche Äußerungen, die über eine subjektive Meinungsäußerung hinausgehen.

Negative Arztbewertung löschen lassen

Löschanträge für ungerechtfertigte Arzt-Bewertungen

Sowohl Jameda als auch Google bieten die Möglichkeit, vorliegende Bewertungen überprüfen zu lassen. Mit Hilfe spezieller Anträge kann man seine Sicht der Dinge darstellen und begründen, weshalb eine Löschung vorgenommen werden soll. Im Anschluss erfolgt ein standardisierter Prüfungsprozess und die Argumente im Löschantrag werden begutachtet. Auch der Verfasser der Bewertung erhält in diesem Zuge die Gelegenheit, sich erneut zu äußern. Anhand verschiedener Kriterien wird schließlich entschieden, ob die Bewertung gerechtfertigt ist und bestehen bleibt oder gelöscht wird.

Gut zu wissen: Im Falle einer Ablehnung der Löschung kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Löschantrag eingereicht werden, sofern neue Argumente angeführt werden, die eine Löschung begründen.

Mögliche Ansatzpunkte

für die Löschung von negativen Arzt-Bewertungen

Eindeutig rechtswidrige Inhalte
Unwahre Tatsachenbehauptungen
Unbegründete schlechte Bewertungen (Fakebewertungen): Der Bewerter behauptet mit seiner Bewertung explizit, dass er in einer „Geschäftsbeziehung“ zum Arzt stand. Ist diese Behauptung unwahr bzw. nicht beweisbar, muss die Bewertung gelöscht werden
Verstoß gegen die Richtlinien der Portale

Negative Arzt-Bewertung erhalten?

Wir kümmern uns um die Löschung!

Das Thema Arzt-Bewertungen begleitet uns bereits seit der Gründung unserer Agentur im Jahr 2011. In dieser Zeit haben wir uns sehr viel Erfahrung und Know-how angeeignet, wenn es darum geht, Löschanträge stimmig zu formulieren und vor allen Dingen Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Löschung zu erkennen.
Sofern Sie also von einer negativen Bewertung betroffen sind, nehmen Sie anhand des unten stehenden Formulars gerne Kontakt zu uns auf – wir stimmen dann im Anschluss die nächsten Schritte mit Ihnen ab.

Gut zu wissen: Wir berechnen unseren Aufwand (Pauschal pro Löschantrag 129,00 EUR netto) nur dann, wenn die Löschung erfolgreich war. Wenn nicht, fallen keine Kosten für Sie an und Sie könnten ggf. einen weiteren Anlauf unternehmen. Für Sie besteht somit keinerlei Risiko.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Oliver Löw

Oliver Löw

Geschäftsführer

    Wo wurde die negative Bewertung abgegeben?*GoogleJamedaAnderes Portal

    Datum der Bewertung (falls vorhanden)

    Link zur negativen Bewertung (falls vorhanden)

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