Praxisschilder
Wir gestalten Ihr rechtskonformes Praxisschild und kümmern uns um die Installation
Die Zeiten, in denen gesetzlich genau vorgegeben war, wie ein Praxisschild auszusehen hat und wie groß dieses sein darf, sind glücklicherweise vorbei. Zwar gibt es nach wie vor konkrete Vorgaben zu den Inhalten auf Praxisschildern (einen sehr guten Überblick dazu finden Sie in einer Publikation der Ärztekamer Nordrhein Praxisschilder/Anzeigen), die gestalterische Umsetzung genießt heute jedoch deutlich mehr Freiheiten.
Als Agentur für Praxismarketing gehört die Gestaltung und Umsetzung von Praxisschildern quasi zu unserem Tagesgeschäft. Auch wenn digitale Praxismarketing-Maßnahmen immer wichtiger werden, sollte man dennoch für eine gute und ansprechende Beschilderung sorgen. Insbesondere dort, wo viel Publikumsverkehr herrscht, kann man mit Schildern sehr einfach und kostengünstig auf sich aufmerksam machen. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl von Praxisschildern, die wir umsetzen durften.
Praxisschilder Beispiele
Individuell nach Ihren Vorstellungen umgesetzt
Dr. (BC) Constantin Nakoff
Urologie / Bonn
Dr. Lucia Olesch
Allgemeinmedizin / Freilassing
Dr. Sebastian Lins
Radiologie / München
Ela Yilmaz, M.Sc.
Kieferorthopädie / Gladbeck
Dr. Moritz Siedmann
HNO / Berlin
Dr. Marc Weisbach
Zahnmedizin / Oberwiehl
Spital & Wessling
Radiologie / Münster
Dr. Bernardo Fünfgeld
Orthopädie / Hürth
Dr. Elena Peltz
Neurologie / Düsseldorf
Dr. Kathrin Ernst
Berlin
Priv.-Doz. Dr. Raschid Hoda
Urologie / Düsseldorf
Daniela Herold
Kinder- und Jugendpsychiatrie / Kerken
Praxisschilder FAQ
Häufige Fragen zu Praxisschildern
- Welche Pflichtangaben gehören auf das Praxisschild?
Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir hier mangels Platz nicht ausreichend beleuchten können. Nachfolgend finden Sie jedoch eine Sammlung von Links, über die Sie unterteilt nach Fachbereich eine Antwort auf diese Frage finden.
- Humanmedizin: → Pflichtangaben Praxisschilder
- Zahnmedizin: → Pflichtangaben Praxisschilder
- Heilpraktiker: → Pflichtangaben Praxisschilder
- Welches Material sollte ich für mein Praxisschild nutzen?
Dies ist in erster Linie von Ihren eigenen Vorstellungen abhängig und manchmal auch von den Vorgaben vor Ort (manche Hausverwaltungen stellen z.B. sicher, dass alle Schilder einheitlich sind und geben daher vor, welches Material zum Einsatz kommen soll). Meist setzen wir Praxisschilder mit Acrylglas bzw. Plexiglas um, da die Schilder hier sehr Edel und hochwertig wirken. Aber auch Alu-Dibond Schilder werden oft von unseren Kunden angefragt.
- Benötige ich für meine Beschilderung eine Baugenehmigung?
Grundsätzlich gilt, dass sogenannte ortsfeste Einrichtungen, die auf ein Gewerbe oder einen Beruf hinweisen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, genehmigt werden müssen.
Dazu zählen:
- Schilder,
- Beschriftungen,
- Bemalungen,
- Lichtwerbungen,
- Schaukästen.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, Düsseldorf, abrufbar im Internet (→ zur Website)
- Über welchen Anbieter findet die Produktion statt?
Dies ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Wir kümmern uns aber sehr gerne nach der Gestaltung der Druckvorlage um die Druckabwicklung – zum Beispiel über Online-Druckereien wie Flyeralarm oder WIRmachenDRUCK oder auch in Zusammenarbeit mit Werbetechnikern vor Ort.
Der Vorteil von Werbetechnikern vor Ort ist, dass sich diese auch um die Anbringung, um eventuelle Bauanträge und um komplizierte Fragestellungen (z.B. Beleuchtung des Schildes) kümmern können.