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Arztwerberecht
Rechtssichere Lösungen für Website und Praxismarketing
Wir unterstützen Arzt- und Zahnarztpraxen dabei, Website und Praxismarketing rechtlich sauber und professionell aufzustellen. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Anforderungen aus Datenschutz, Heilmittelwerberecht und ärztlichem Berufsrecht. So schaffen wir die Grundlage für einen modernen und gleichzeitig rechtssicheren Praxisauftritt.
as Arztwerberecht hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert und bietet heute mehr Möglichkeiten für modernes Praxismarketing. Gleichzeitig steigen jedoch die rechtlichen Anforderungen – insbesondere im Bereich Datenschutz, Website-Inhalte und Patientenkommunikation.
Wir achten darauf, dass Marketingmaßnahmen, Inhalte und digitale Auftritte nicht nur professionell wirken, sondern auch den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Häufiger Grund für Abmahnungen: Unlauterer Wettbewerb
Die Wettbewerbszentrale, die in Deutschland gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht, informiert regelmäßig über bemerkenswerte Fälle und Fallzahlen in den verschiedenen Branchen. Im Hinblick auf den Gesundheitsbereich wurden 2017 insgesamt 470 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Im Jahr 2018 zeichnet sich ein ähnliches Niveau bei den Fallzahlen ab, hier sind aktuell 195 Fälle für das erste Halbjahr zu nennen. Mehr als die Hälfte der Fälle bezog sich auf Praxismarketing-Maßnahmen aus dem Online-Bereich. Nachfolgend finden Sie einige Anlässe, die hier zu Auseinandersetzungen geführt haben.
Die Werbung für Schönheitsoperationen anhand von vergleichenden Vorher-Nachher-Bildern ist in Deutschland nicht erlaubt. Dennoch stehen Verstöße oder „Umgehungsversuche“ bei der Wettbewerbszentrale immer wieder auf dem Programm. Die Sinnhaftigkeit dieses Verbots kann man natürlich hinterfragen, da Patienten über Google in Sekundenschnelle einen großen Fundus an solchen Bildern vorfinden (z. B. von Praxen aus EU-Nachbarländern, in denen es weniger strenge Regeln gibt). Mitunter bedeutet dies für deutsche Ärzte einen Wettbewerbsnachteil.
Auch wegen irreführender Bezeichnungen wird die Wettbewerbszentrale häufig aktiv. So dürfen zum Beispiel Heilpraktiker/innen ihre Ausbildung nicht als „Studium“ bezeichnen, da es sich hierbei nicht um eine akademische Ausbildung handelt. Darüber hinaus müssen Heilpraktiker/innen bei der Nutzung von Online-Terminvergabe- oder -Bewertungsportalen vorsichtig sein, da es hier mitunter vorkommen kann, dass man fälschlicherweise als „Arzt“ gelistet wird. Auch dies hat in der Vergangenheit bereits zu Abmahnungen geführt.
Darf man einem Patienten ein Geschenk versprechen, wenn er einer Behandlung zustimmt und diese im Anschluss positiv auf Jameda bewertet? Die Antwort lautet: Nein. In einem von der Wettbewerbszentrale geschilderten Fall versprach eine Augenarztpraxis ihrem Patienten jedoch genau dies. Als Geschenk für eine positive Bewertung nach einer Augen-OP stand eine Sonnenbrille in Aussicht.
Inwieweit Ärzte ihren Patienten andere Kollegen bzw. Leistungserbringer im Gesundheitswesen empfehlen dürfen, hat die Gerichte in der Vergangenheit schon mehrfach beschäftigt (siehe Hinweise und Erläuterungen zu Kooperationen). Auch im Jahr 2017 wurde die Wettbewerbszentrale aufgrund von Empfehlungen tätig, die gegen das berufsrechtliche Empfehlungsverbot verstießen. Ärzte sollten im Hinblick auf das Praxismarketing daher sehr zurückhaltend sein, wenn es um die Angabe von Kooperationspartnern geht (z. B. auf der Website oder auf Drucksachen).
Arztwerberecht:
Drei häufige Fehler auf Praxishomepages
Von “Abmahnanwälten” besonders leicht feststellbar und gleichzeitig leicht vermeidbar sind Verstöße bzw. fehlende Angaben auf der Praxishomepage. Umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Untersuchung von Reif & Kollegen (München) im Jahr 2018, die aufzeigen, dass es hier besonders viel Optimierungsbedarf gibt.
Quellen: (1) Reif & Kollegen, 2018. Berufswidrige Werbung: 22 häufige Fehler auf Praxis-Websiten: https://reif-kollegen.de/wp-content/uploads/Reif_Whitepaper_Final-1.pdf
Rechtlich im grünen Bereich?
Schildern Sie uns Ihren Fall!
Wir sind Mitglied in der Wettbewerbszentrale und arbeiten eng mit Fachanwälten für Medizinrecht zusammen. Unsere Kunden können sich daher darauf verlassen, dass wir von Anfang an auch die rechtliche Komponente immer fest im Blick behalten. Gerne können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen, falls im Hinblick auf bereits laufende Projekte Unsicherheiten vorhanden sind oder Sie eine Prüfung Ihrer Praxishomepage wünschen. Gerne stellen wir bei Bedarf direkt Kontakt zu erfahrenen Anwälten her.
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