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Arztwerberecht

„Abmahnern“ keine Chance geben: Wir achten darauf, dass Ihr Praxismarketing und Ihre Website rechtlich sauber aufgestellt sind.

Das Arztwerberecht wurde in den letzten Jahren immer weiter gelockert. Vorbei sind die Zeiten, in denen beispielsweise die Größe von Praxisschildern streng geregelt war oder Ärzte lediglich zu bestimmten Anlässen Anzeigen in Zeitungen schalten durften. Nicht selten stellen wir mittlerweile sogar eine gewisse Sorglosigkeit im Hinblick auf das eigene Praxismarketing bei Ärzten fest. Doch während auf der einen Seite vieles lockerer wurde, nehmen die rechtlichen An­forderungen dafür an anderer Stelle stetig zu – ganz aktuell zu nennen sind hier z.B. die gesetzlichen Anforderungen an die Praxishomepage (Stichwort Datenschutz).

Häufiger Grund für Abmahnungen: Unlauterer Wettbewerb

Die Wettbewerbszentrale, die in Deutschland gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht, informiert regelmäßig über bemerkenswerte Fälle und Fallzahlen in den verschiedenen Branchen. Im Hinblick auf den Gesundheitsbereich wurden 2017 insgesamt 470 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Im Jahr 2018 zeichnet sich ein ähnliches Niveau bei den Fallzahlen ab, hier sind aktuell 195 Fälle für das erste Halbjahr zu nennen. Mehr als die Hälfte der Fälle bezog sich auf Praxismarketing-Maßnahmen aus dem Online-Bereich. Nachfolgend finden Sie einige Anlässe, die hier zu Auseinandersetzungen geführt haben.

Arztwerberecht:
Drei häufige Fehler auf Praxishomepages

Von “Abmahnanwälten” besonders leicht feststellbar und gleichzeitig leicht vermeidbar sind Verstöße bzw. fehlende Angaben auf der Praxishomepage. Umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Untersuchung von Reif & Kollegen (München) im Jahr 2018, die aufzeigen, dass es hier besonders viel Optimierungsbedarf gibt.

Quellen: (1) Reif & Kollegen, 2018. Berufswidrige Werbung: 22 häufige Fehler auf Praxis-Websiten: https://reif-kollegen.de/wp-content/uploads/Reif_Whitepaper_Final-1.pdf

Fehlendes oder unvollständiges Impressum94%
94%
Unzureichende Erreichbarkeit der Datenschutzerklärung65%
65%
Fehlende Copyright-Hinweise bei Bildern aus Bilddatenbanken38%
38%

Rechtlich im grünen Bereich?

Schildern Sie uns Ihren Fall!

Wir sind Mitglied in der Wettbewerbszentrale und arbeiten eng mit Fachanwälten für Medizinrecht zusammen. Unsere Kunden können sich daher darauf verlassen, dass wir von Anfang an auch die rechtliche Komponente immer fest im Blick behalten. Gerne können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen, falls im Hinblick auf bereits laufende Projekte Unsicherheiten vorhanden sind oder Sie eine Prüfung Ihrer Praxishomepage wünschen. Gerne stellen wir bei Bedarf direkt Kontakt zu erfahrenen Anwälten her.

Sie haben Fragen zum Thema Arztwerberecht?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Oliver Löw

Oliver Löw

Geschäftsführer

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