17. Juli 2022

Fotos von Patienten auf Instagram & Facebook: Mustervorlage zur Einwilligung

(Aktualisierung vom 19.07.2022. Der Beitrag erschien ursprünglich am 17.06.2018)

Zahnärzte und Ärzte veröffentlichen auf Ihren Websites oder in den sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook immer häufiger Fotos ihrer Patienten. Die Aufnahmen sollen beispielsweise anhand von Vorher-Nachher-Zuständen den positiven Effekt einer ästhetischen Behandlung verdeutlichen oder aufzeigen, wie zufrieden Patienten nach einer Behandlung sind.

Zweifelsohne eine gute Werbung für den jeweiligen Arzt, da er seine Arbeit, sein gutes Verhältnis zu Patienten sowie Behandlungserfolge optimal damit präsentieren kann – im Falle eines Zahnarztes z. B. den großen Farbunterschied nach einem Bleaching oder ein schönes Lächeln dank neuer Kronen, Brücken oder Implantate.

Achtung: Persönlichkeitsrecht!

Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist: Jede Person hat ihr Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, jeder darf selbst bestimmen, was mit Fotografien oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit geschieht. Das Recht am eigenen Bild gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Um möglichen Ärger und Missgunst von Anfang an aus dem Weg zu gehen, sollten Sie als Arzt oder Zahnarzt stets eine schriftliche Einwilligung vom Patienten einholen, wenn Sie Fotos von dieser Person veröffentlichen möchten – selbst dann, wenn nur Ausschnitte gezeigt werden, die nicht direkt eine bestimmte Person erkennen lassen (wie ein Bild der Mundhöhle oder der Frontzähne).

Eine mündliche Zusage alleine reicht keinesfalls aus, da diese im Streitfall nicht bewiesen werden kann. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und lassen Sie sich von Ihren Patienten schriftlich absegnen, dass Sie Bilder im Internet veröffentlichen dürfen.

Muster für die schriftliche Einwilligung

Die Erlaubnis Bilder zu nutzen kann der Arzt / Zahnarzt z. B. mit dem allgemeinen Anamnesebogen, den jeder neue Patient ausfüllt, einholen. Oder er erstellt ein gesondertes Formular, das der Patient zusätzlich unterschreiben kann.

Ein solches Formular könnte beispielsweise folgende Vereinbarung beinhalten (wichtig: bitte nicht ungelesen übernehmen, sondern prüfen und ggf. inhaltlich anpassen – wir übernehmen ausdrücklich keine Garantie für die Rechtssicherheit diese Vorlage).

Patientenerklärung für fotografische Dokumentation

Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos auf einer Website
nach § 22 S. 1 KunstUrhG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

Hiermit erkläre ich

 

_________________________________________
Name, Vorname

mein Einverständnis, dass von mir (unentgeltlich) Bildaufnahmen (ggf. ergänzen: auf das Gebiss begrenzt) angefertigt werden dürfen und auf der Internetseite von

 

__________________________________________
Name der Praxis / Klinik, Name des behandelnden Zahnarztes / Arztes

 

o unter www.___________________.de ohne meine Namensnennung veröffentlicht werden,
o sowie auf dem Zahnarzt Vorher-Nachher-Portal www.jadento.de
o und in den sozialen Medien Instagram und Facebook.

Eine Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig.

Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Der Widerruf bewirkt, dass veröffentlichte Fotos aus den oben genannten Online-Auftritten entfernt werden.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden können. Mir ist bewusst, dass ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos problemlos kopiert und weltweit verbreitet werden können. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Eine Weiterverwendung der Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.

Der für die oben genannten Internetseiten verantwortliche Betreiber haftet nicht für unbefugte und zweckwidrige Nutzung Dritter. Das gilt insbesondere für das unbefugte Herunterladen oder Kopieren der veröffentlichten Fotos.

Die Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der Unterschrift bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich die Einwilligung widerrufe.

 

_______________________, den _______________________

 

_______________________
Unterschrift Patient/in

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Gerne steht Ihnen RA Dirk Nickel, Fachanwalt für Medizinrecht in der Kölner Anwaltskanzlei Wester Rechtsanwälte für eine weitere Beratung  zur Verfügung.

Wester Rechtsanwälte
RA Dirk Nickel, Fachanwalt für Medizinrecht
Robert-Perthel-Straße 45
50739 Köln
Telefon: 0221 1301206
Telefax: 0221 1301214
E-Mail: nickel@wester-rechtsanwaelte.de
Web: www.wester-rechtsanwaelte.de

Foto: Young female patient sitting on chair in dental office.preparing for dental exam.Looking at camera / © zeremskimilan / fotolia.com

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Oliver Löw

oliver.loew@docrelations.de

Oliver Löw ist Geschäftsführender Gesellschafter der Docrelations GmbH - Agentur für Praxismarketing und PR. Er gründete die Agentur im Jahr 2012 zunächst als Einzelunternehmen in Meerbusch bei Düsseldorf. Im Jahr 2013 verlegte er den Sitz nach Düsseldorf und eröffnete im Jahr 2015 in Bayreuth einen zweiten Agentur-Standort. Im Jahr 2017 wandelte er das Unternehmen in eine GmbH um, seither firmiert die Agentur als Docrelations GmbH. → Mehr Informationen zur Person