5. September 2016

Wege zu mehr seriösen Bewertungen auf Arzt-Bewertungsportalen

Suchen Patienten heutzutage nach einem Arzt, wählen sie oft den Weg über Bewertungsplattformen wie Jameda.de, Sanego.de oder DocInsider.de. Dort können sie die „Qualität“ eines Arztes sofort überprüfen – angeblich zumindest. Denn wie ein aktueller Beitrag von Marc Däumler im Journal für Ästhetische Chirurgie (JÄC) zeigt, sind viele Bewertungen in solchen Portalen „gefakt“. Nach Däumlers Recherchen ist – statistisch gesehen – sogar jede dritte Bewertung gefälscht.

Wir haben einige relevante Aussagen aus dem Beitrag „Brustexperte in Nullkommanix! – Wie Bewertungsportale manipulieren“ von Marc Däumler zusammengefasst:

So erkennt man „gefakte“ Bewertungen

Ob es sich bei einer Bewertung tatsächlich um einen Fake handelt, lässt sich meistens schon an ein paar bestimmten Indizien erkennen:
  • Die meisten Patienten bewerten zum Beispiel oft die Wartezeiten beim Arzt, die Freundlichkeit des Personals und das Engagement des Arztes. Zielt eine Bewertung konkret auf die Kompetenz des Arztes, seine hervorragende Ausbildung und seine perfekten Fachkenntnisse ab, erscheint das befremdlich – vor allem, wenn dabei eine sehr fachliche Sprache verwendet wird. In den Online-Bewertungsportalen schreiben schließlich Patienten für Patienten, dementsprechend ist die Sprache oft eher einfach gehalten.
  • Auch detaillierte Beschreibungen der Eingriffe werden eher selten von Patienten ins Netz gestellt.
  • Zudem nennen Patienten den (vollständigen) Namen des Arztes nur selten oder oft gar nicht in ihren Bewertungen, weil die Wertung bereits auf dem persönlichen Profil des Arztes stattfindet.
  • Ebenso machen sich Postings sehr verdächtig, die direkt auf eine negative Bewertung folgen und überschwänglich positiv gehalten sind.

Seriöse Wege für mehr positive Bewertungen

Zu aller Anfang ist es für einen Arzt wichtig, überhaupt auf einem Arzt-Bewertungsportal präsent zu sein. Welche Online-Plattformen für Ärzte besonders wichtig sind, haben wir bereits in unserem Artikel „Welche Arzt-Bewertungsportale sollten Ärzte im Blick behalten?“ ausgewertet.

  • Zufriedene Patienten sollten immer vom Arzt direkt angesprochen und um eine Bewertung gebeten werden.
  • Unterstützend bietet es sich an, diesen Patienten ein Kärtchen mitzugeben, auf dem alle wichtigen Bewertungsportale aufgelistet sind. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bewertung abgegeben wird, noch höher.
  • Da viele Patienten unterschiedliche Präferenzen haben, ist es ebenfalls interessant für einen Arzt, auch auf „themenunabhängigen“ Portalen mit Bewertungsfunktion (wie zum Beispiel auf Facebook, Yelp oder mittels Google My Business) präsent zu sein.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Förderung echter, glaubwürdiger und seriöser Bewertungen ist das nachträgliche Versenden von E-Mails mit dem Betreff „Waren Sie mit Ihrem Besuch uns zufrieden?“, wie man es beispielsweise von Hotels kennt. Darin kann der Arzt direkt auf sein Profil (z.B. Jameda) verlinken und darum bitten, eine Empfehlung auszusprechen.
  • Eine moderne Lösung, um Google Bewertungen zu erhalten, bietet das Unternehmen Socialwave. Wartezimmer-WLAN wird dabei mit automatisierten Bewertungs-Abfragen der Patienten verbunden.
  • In jedem Falle sollten Bewertungen niemals selbst geschrieben werden. Wenn publik wird, dass die Wertungen auf den Online-Bewertungsportalen gekauft oder selbst verfasst sind, riskiert der Arzt seine Glaubwürdigkeit und Seriosität.

Interessant in dem Zusammenhang:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im März 2016 die Prüfpflichten für Online-Bewertungsportale in einem Urteil konkretisiert und deutlich verschärft (Az.: VI ZR 34/15). Im konkreten Fall ging es um einen Zahnarzt, der bei der Online-Plattform Jameda.de von einem Patienten durchschnittlich sehr schlecht bewertet wurde. Der Zahnarzt forderte daraufhin von Jameda.de den Nachweis, dass der Patient tatsächlich bei ihm in Behandlung war. Das Bewertungsportal verweigerte dies. Doch der BGH hat inzwischen entschieden, dass Jameda.de der Forderung des Zahnarztes nachkommen muss.

Dieses Urteil wird für die gesamte Branche weitreichende Folgen mit sich bringen. Wie die Prüfungspflichten, die Bewertungsportale zukünftig leisten müssen, konkret aussehen werden, ist jedoch noch unklar. Details werden erst in einigen Monaten mit der schriftlichen Urteilsbegründung bekanntgegeben. Mehr Informationen finden Sie hier.

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Oliver Löw

oliver.loew@docrelations.de

Oliver Löw ist Geschäftsführender Gesellschafter der Docrelations GmbH - Agentur für Praxismarketing und PR. Er gründete die Agentur im Jahr 2012 zunächst als Einzelunternehmen in Meerbusch bei Düsseldorf. Im Jahr 2013 verlegte er den Sitz nach Düsseldorf und eröffnete im Jahr 2015 in Bayreuth einen zweiten Agentur-Standort. Im Jahr 2017 wandelte er das Unternehmen in eine GmbH um, seither firmiert die Agentur als Docrelations GmbH. → Mehr Informationen zur Person